Die Nationale Kommission für Wertpapiere und den Aktienmarkt hat die 'Steuermatrix' für den Kryptowährungsmarkt vorgestellt, die zur Entwicklung des entsprechenden Gesetzesentwurfs verwendet werden soll. Es wird erwartet, dass der Gesetzesentwurf bis Ende April 2025 im Finanzausschuss der Werchowna Rada eingebracht wird, wonach er bereits im ersten Lesungssaal des Parlaments vorgestellt wird, wie der Ausschussvorsitzende Daniil Hetmanzev mitteilte.
Laut dem Memorandum des IWF hat die Ukraine sich verpflichtet, bis Ende Oktober 2025 entsprechende legislative Änderungen zu erarbeiten.
Die Matrix der NKTsBFR sieht die Anwendung eines Basissteuersatzes von 23 % auf virtuelle Vermögenswerte (VA) vor - 18 % Einkommensteuer für natürliche Personen und 5 % Militärsteuer. Außerdem werden zwei Optionen für Steuervergünstigungen gemäß § 167 des Steuergesetzes analog zu Wertpapieren vorgeschlagen:
- 5 % für Einkommen in Form von Dividenden auf Aktien und Unternehmensrechte für Körperschaftsteuerzahler;
- 9 % für Einkommen in Form von Dividenden auf Aktien oder Investmentzertifikate, Unternehmensrechte, die an Nichtansässige, gemeinsame Investmentfonds und Unternehmen, die keine Körperschaftsteuerzahler sind, gezahlt werden.
In dem Dokument wird erwähnt, dass in einer Reihe von Ländern heute eine Höchstgrenze für Kleinanleger festgelegt ist, die von der Besteuerung befreit sind. Zum Beispiel in Deutschland beträgt diese €600 für kurzfristige Transaktionen mit virtuellen Vermögenswerten, in Litauen - €2500 für das Gesamteinkommen. Es wird vorgeschlagen, über ähnliche Initiativen in der Ukraine nachzudenken.
Die NKTsBFR erlaubt auch die Anwendung der Mehrwertsteuer auf Krypto, jedoch mit Ausnahme von Bitcoin, unter Verweis auf den besonderen Status dieser Münze in Europa nach dem Gerichtsurteil C-264/14 Skatteverket v. Hedqvist. Außerdem wird vorgeschlagen, von der Mehrwertsteuer solche Tätigkeiten wie Mining, Staking (d.h. die Erstellung von Token), Airdrops - kostenlose Bereitstellung, Aufbewahrung und Übertragung von Kryptowährungen, deren Austausch und Modifikation zu befreien.
In der Matrix der Kommission wird viel über die Probleme bei der Verfolgung von Krypto-Transaktionen gesagt, über die genaue Bestimmung der Gewinnhöhe und eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Minimierung und Umgehung der Besteuerung. Es wird jedoch vorgeschlagen, analog zur Europäischen Union Krypto-Dienstleister (Börsen, Handelsplattformen usw.) dafür zu gewinnen.
In der Theorie kann der Umgang mit Kryptowährungen in der Ukraine über Banken, Krypto-Börsen (im Falle der Legalisierung), durch Druck auf zentralisierte Börsen (Binance, Bybit usw.), damit sie Informationen teilen, oder durch die Analyse von Blockchain-Daten (Chainalysis, Elliptic usw.) kontrolliert werden.
Aber insgesamt, wie die Befragten des 'Strana'-Marktes für Kryptowährungen anmerken, erscheint das Konzept der NKTsBFR noch ziemlich unausgereift, und bereits jetzt sind Möglichkeiten zur Umgehung der Besteuerung offensichtlich.
- Aufbewahrung von Vermögenswerten in kalten Wallets oder Wallets, die nicht an Börsen gebunden sind (wie Trust Wallet),
- Umwandlung über inoffizielle Wechselstuben,
- Verwendung von USDT/Stablecoins (Kryptowährung, deren Kurs an eine reguläre Währung oder einen Vermögenswert - sagen wir Dollar oder Gold - gebunden ist) anstelle von Auszahlungen in echtes Geld (Dollar, Hrywnja usw.),
- Transaktionen über juristische Personen oder Drittländer (z.B. Estland, VAE, Türkei).
All dies kann ohne strenge Kontrolle geschehen, die bisher nicht existiert.
Besonders wenn man Hardware-Wallets (Ledger, Trezor) verwendet, d.h. spezielle USB-Sticks, die man mit sich trägt und die Umwandlung über inoffizielle Wechselstuben durchführt. In diesem Format kann niemand die Krypto aufgrund fehlender Verbindung zu Banken, Börsen und ohne Transaktionen durch ukrainische Zahlungssysteme verfolgen.
Es ist möglich, dass der Staat in Zukunft versuchen wird, auch den Kryptomarkt strenger zu kontrollieren, um Informationen zu erhalten, aber in diesem Stadium ist das noch sehr weit entfernt.

