#USHouseMarketStructureDraft der Entwurf spezifiziert auf Seite 49, dass Transaktionen, die den Verkauf von digitalen Waren betreffen, keine Wertpapiere darstellen, vorausgesetzt, sie gewähren dem Käufer keine Eigentumsrechte am Geschäft, Gewinn oder Vermögen des Emittenten.