Die Europäische Union muss sich in Bezug auf Brasilien positionieren, da dieses gegen Abkommen und Vereinbarungen zu Kooperationsverträgen verstößt, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, da es die getroffenen Abkommen nicht einhält. In Anbetracht des Themas (innere Sicherheit) wird dies als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verstanden.