Die Finanzaufsichtsbehörde (FSS) in Südkorea hat ein No-Action-Schreiben erlassen, das Anbieter von virtuellen Vermögenswertdiensten (VASPs) von bestimmten Strafen gemäß dem Gesetz über Kreditinformationen befreit. Laut NS3.AI ist diese Ausnahme anwendbar, wenn VASPs verdächtige Marktmanipulation oder unlauteren Handel der Finanzdienstleistungsbehörde (FSC) oder FSS melden oder wenn sie Ermittlungsdaten bereitstellen. Das Schreiben stellt sicher, dass diese Börsen vor rechtlichen Konsequenzen geschützt sind, sofern ihre Handlungen den festgelegten Richtlinien entsprechen.
