Eigentlich entsprechen das tägliche Ein- und Auszahlungsverhalten aller und der folgende Fall genau

Im Oktober veröffentlichten die Bezirksstaatsanwaltschaften von Peking einen typischen Fall aus dem Bereich Finanzjustiz, bei dem ein Fall der illegalen Devisenhandel mit USDT als Medium die Branche erschütterte: Die betroffenen Geldbeträge beliefen sich auf 1,182 Milliarden Yuan, und fünf Angeklagte wurden wegen des Verbrechens der illegalen Geschäftstätigkeit zu Haftstrafen von zwei bis vier Jahren verurteilt.

Der entscheidende Wert dieses Falls liegt weit über der bloßen "hohen Summe" hinaus. Er definierte erstmals klar die strafrechtlichen Grenzen des grenzüberschreitenden Devisenaustauschs mit virtuellen Währungen: Die zentrale Bewertungsgrundlage der Justiz liegt nicht darin, ob die virtuelle Währung als Geld gilt, sondern darin, ob durch die Handlung die Devisenkontrolle umgangen und ein illegaler Austausch zwischen Renminbi und Fremdwährung erfolgt ist.

Lange Zeit haben solche Handlungen unter dem Deckmantel von "technischen Vermittlern" und "verdeckten Transaktionen" in OTC-Kreisen und bei Gruppen mit grenzüberschreitenden Zahlungsanforderungen regelmäßig stattgefunden.

Das Verhalten von Personen wie Lin hat nichts mit einer reinen "Kauf- und Verkaufstätigkeit von USDT" zu tun. Aus der Geldflussperspektive handelt es sich um ein vollständig funktionierendes "alternatives grenzüberschreitendes Zahlungssystem" mit umfassenden Finanzmerkmalen, dessen Struktur sich in vier Schritte aufteilen lässt:

1. Ursprung des Geldes: RMB-Gelder von inländischen Nachfragern (über persönliche Bankkonten eingezahlt);
2. Umwandlungsphase: Erwerb von USDT mit RMB direkt auf einem inländischen Kryptowährungsmarktplatz (Durchführung der "Fiat-Krypto-Wandlung");
3. grenzüberschreitender Schritt: Übertragung von USDT mittels Cross-Chain-Technologie auf einen ausländischen Kryptowährungsmarktplatz;
4. Endpunkt des Geldes: Umwandlung von USDT in äquivalente Fremdwährung auf dem ausländischen Marktplatz und Überweisung auf ein ausländisches Bankkonto.
Dieser Weg umgeht die gesetzliche Devisenüberwachung vollständig – er unterliegt weder der Beschränkung von "50.000 US-Dollar pro Jahr pro Person für Devisenkäufe" noch der Durchführung über eine Bank.

Aus der Sicht der Aufsichtslogik ist die technische Form von Kryptowährungen unwichtig. Solange sie dazu verwendet werden, eine "Währungsumrechnung" oder eine "grenzüberschreitende Geldübertragung" zu ermöglichen, fällt das Verhalten in den Bereich der "traditionellen Finanztätigkeit" und unterliegt den gesetzlichen Aufsichtsregeln.

Die Kryptowährung an sich birgt kein Risiko, sondern die Transaktionsstruktur. Sobald die Struktur die Grenze des "unbefugten grenzüberschreitenden Währungstauschs" berührt, kann der strafrechtliche Risiko nicht aufgrund der subjektiven Überzeugung der Beteiligten entfallen, dass sie lediglich Kryptowährung handeln.