Bitcoin auf Börsen in Südkorea rechtlich beschlagnahmbar, entscheidet Oberster Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof Südkoreas hat kürzlich bestätigt, dass Bitcoin, die auf inländischen Kryptowährungsbörsen gehalten werden, gemäß dem koreanischen Strafverfahrensgesetz rechtlich beschlagnahmt werden können. Diese Entscheidung, die am 11. Dezember 2024 gefällt wurde, klassifiziert solche digitalen Vermögenswerte als "elektronische Zertifikate mit wirtschaftlichem Wert", wodurch sie im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen von Behörden beschlagnahmt werden können.

Wichtige Aspekte der Entscheidung:

Rechtsprechung: Das Urteil schafft eine rechtliche Grundlage dafür, dass Behörden digitale Vermögenswerte auf regulierten Börsen konfiszieren können, was für Ermittlungen zu Finanzdelikten von großer Bedeutung ist.

Vermögensklassifizierung: Das Gericht erkannte Bitcoin als Vermögenswert mit wirtschaftlichem Wert an, der verwaltet und gehandelt werden kann, und bestätigte damit seinen Status als beschlagnahmbarer immaterieller Gegenstand.

Geltungsbereich: Diese Entscheidung gilt speziell für Vermögenswerte auf zentralisierten, regulierten Börsen und umfasst nicht Bitcoin in nicht verwahrten Wallets.

Regulatorische Rahmenbedingungen: Die Entscheidung passt sich an die sich entwickelnde regulatorische Landschaft Südkoreas für digitale Vermögenswerte an, einschließlich des kürzlich verabschiedeten Gesetzes zum Schutz von Nutzern von virtuellen Vermögenswerten.

Die Entscheidung ging auf eine Berufung eines Einzelnen, "Herr A", zurück, der die Beschlagnahme von 55,6 Bitcoin während einer Geldwäscheermittlung anfocht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des unteren Gerichts und validierte die Konfiszierung.

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