US-Gesetzgeber prüfen genauer, wie Stablecoin-Rewards reguliert werden sollen und wie bestimmte digitale Token unter dem Bundesrecht klassifiziert werden sollen.

Ein neuer Entwurf des Senatsausschusses für Bankwesen soll Regelungen rund um Stablecoin-Anreize klären und die Offenlegungspflichten für Token, die an börsennotierte Produkte gekoppelt sind, aktualisieren.

Diese Änderungen geben ein klareres Bild davon, wie das Kongress die Kryptomärkte regulieren könnte, während es an umfassender Gesetzgebung arbeitet.

Wichtige Fakten im Überblick

Der Ausschuss für Bankwesen des Senats veröffentlichte am Montag einen aktualisierten Entwurf des Digital Asset Market Clarity Act

Der Vorschlag erlaubt Stablecoin-Rewards, verbietet aber Erträge, die ausschließlich durch das Halten von Stablecoins erzielt werden

Bestimmte Token, die mit ETFs verknüpft sind, können von Offenlegungspflichten befreit werden. Die Befreiungsgrenze liegt am 1. Januar 2026

Der Ausschuss für Landwirtschaft des Senats verschiebt seine Beratung auf Ende Januar

Stablecoin-Zinssätze rücken in den Fokus

Im Zentrum des überarbeiteten Entwurfs steht eine präzisere Unterscheidung zwischen zulässigen Anreizen und verbotenen Erträgen. Die Gesetzgebung erlaubt Anreize, die auf aktiver Nutzung von Stablecoins basieren, und nicht auf der Dauer, für die die Vermögenswerte gehalten werden.

Wichtig ist, dass der Gesetzentwurf klarstellt, dass diese auf Aktivitäten basierenden Anreize den rechtlichen Status eines Stablecoins nicht verändern. Insbesondere werden Stablecoins dadurch nicht zu Wertpapieren oder Bankprodukten.

Allerdings zieht der Entwurf sofort eine klare Grenze. Jeder Zins oder Ertrag, der ausschließlich für das Halten eines Zahlungs-Stablecoins gezahlt wird, ist ausdrücklich verboten. Zudem gilt diese Einschränkung unabhängig davon, ob die Vergütung in Bargeld, Token oder anderen Formen erfolgt.

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