Der Futures-Handel ist im Islam aus folgenden Gründen verboten ¹ ² ³:
- *Gharar*: Futures-Kontrakte ermöglichen es Einzelpersonen, Waren zu kaufen, die bei Vertragsunterzeichnung noch nicht existieren. Dies verstößt gegen das islamische Gesetz, das vorschreibt, dass Waren zum Zeitpunkt der tatsächlichen Vereinbarung existieren müssen. - *Leerverkäufe*: Futures-Kontrakte ermöglichen es Händlern, Waren zu verkaufen, die ihnen nicht gehören. Das islamische Gesetz verlangt, dass ein Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Eigentümer des Objekts sein muss. - *Keine physische Lieferung*: Futures-Kontrakte ermöglichen es Käufern, Waren weiterzuverkaufen oder Vertragsverpflichtungen vor der tatsächlichen Lieferung einzugehen. Das islamische Gesetz verlangt die physische Lieferung des Objekts vor dem Weiterverkauf oder der Abwicklung. - *Riba*: Einige Futures-Kontrakte beinhalten den Handel mit Anleihen, was als Riba (Wucher) gilt und im Islam verboten ist. - *Unsicherheit*: Futures-Kontrakte beinhalten oft Unsicherheit, da das Vertragsobjekt möglicherweise nicht existiert oder nicht geliefert wird. Das islamische Gesetz verbietet Verträge mit übermäßiger Unsicherheit. - *Kein Hand-zu-Hand-Austausch*: Einige Futures-Kontrakte beinhalten keinen Hand-zu-Hand-Austausch, der im islamischen Recht erforderlich ist, damit eine Transaktion zulässig ist.
- *Schuldenhandel*: Futures-Kontrakte beinhalten oft Schuldenhandel, was im Islam nicht erlaubt ist.
- *Barausgleich*: Viele Futures-Kontrakte werden bar abgerechnet, was bedeutet, dass der Kontrakt in bar und nicht durch die Lieferung des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgewickelt wird. Dies ist im Islam nicht zulässig.
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