In Dusk ist Finalität kein "Zeitkonzept", sondern das Ergebnis, das an den Nachweis einer Transaktion gebunden ist. Der Konsens von Dusk verwendet den Succinct Attestation-Mechanismus, der im Wesentlichen von den Validierern verlangt, dass sie den bereits durch Nachweis verifizierten Statusübergang bestätigen, anstatt einen vagen Konsens über die "Kandidaten-Transaktionssammlung" zu erzielen.
Das bedeutet eines: Nur wenn der mit der Transaktion verbundene Nachweis erfolgreich verifiziert wurde, ist diese Transaktion berechtigt, in den Prozess der Finalitätsbestätigung einzutreten. Die Konsens-Knoten bestätigen nicht, dass "jemand eine Transaktion eingereicht hat", sondern dass "dieser Statusübergang unter den aktuellen Regeln als nachweislich legitim gilt". Wenn die Nachweisverifizierung fehlschlägt, gelangt diese Transaktion überhaupt nicht in den Geltungsbereich der Finalitätsdiskussion.
Das unterscheidet sich vollständig von der Reihenfolge vieler Ketten. Es wird nicht zuerst Konsens erzielt und dann Probleme entdeckt, sondern der Nachweis steht an erster Stelle, die Finalität wirkt nur auf bereits nachweislich legitime Zustände. Das direkte Ergebnis dessen ist, dass die Finalität von Dusk rechtmäßig wiederholte Bestätigungen von unzulässigen Zuständen und deren Rückgängigmachung ausschließt, weil illegale Zustände überhaupt nicht in den Bestätigungsweg gelangen.
Das ist auch der Grund, warum Dusk Finalität als grundlegende Bedingung für regulierte Transaktionen und nicht als Leistungsindikator betrachtet. Die Objekte der Finalitätsbestätigung sind sehr klar definiert: Sie beziehen sich nur auf bereits durch die Regeln nachgewiesene Statusübergänge und nicht auf die Transaktionsanfragen selbst.
Ich schaue mir jetzt die Systemintegrität von @dusk_foundation an, und der Kernpunkt ist: Wirkt die Finalität nur auf "nachweislich legale Zustände"? Solange diese Reihenfolge nicht gestört wird, ist der Bestätigungsmechanismus von Dusk kein universelles PoS, sondern eine auf regulierte Transaktionen zugeschnittene Ausführungsgarantie.

